DENKMALSCHUTZ

Maßnahmen an Gebäuden unter Denkmalschutz erfordern einen sensiblen Umgang mit der Bausubstanz und bedürfen der Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
Hierbei kann beispielsweise eine Farbsimulation zu einer neuen Fassadengestaltung sehr hilfreich sein.
Auch stimmen die Vertreter des Denkmalschutzamtes – bei entsprechender Einbindung in die Planung – erforderlichen Ersatzbaumaßnahmen bei baufälliger Bausubstanz zu – sogar, wenn mal ein marodes Fachwerk entfernt werden muss.
Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Zuschüsse von der Denkmalschutzbehörde möglich. Diese Abstimmungen treffen wir für Sie und unterstützen Sie bei der Zuschuss-Beantragung. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden steuerlich absetzbar.
Und keine Angst vor wirklich alten und zum Teil heruntergekommenen Gebäuden – Auch aus vermeintlich abbruchreifen Gebäuden können sich wieder echte „Schmuckstücke“ entwickeln!